Vorstand
Aus der Satzung des Vereins "Entstrickung - Verein zur Prävention sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen e. V." laut Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung am 29. Dezember 2000
§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Und 2. Vorsitzenden. Beide vertreten den Verein je allein. Nur vereinsintern wird bestimmt, daß der 2. Vorsitzende den Verein lediglich dann vertreten soll, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
§ 9 Die Zuständigkeit des Vorstands
Der Vorstand ist für alle Angelegenheit des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung;
Einberufung der Mitgliederversammlung;
Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
Erstellung der Buchführung, diese Aufgabe kann der Vorstand an beauftragte Personen delegieren;
Beschlußfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluß von Mitgliedern.
§ 10 Amtsdauer des Vorstands
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder.
§ 11 Beschlußfassung des Vorstands
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen, die von einem Vorstandsmitglied schriftlich, fernmündlich oder per Telefax einberufen werden. Es ist eine Einberufungsfrist von 1 Woche einzuhalten; auf die Einhaltung der Einberufungsfrist kann verzichtet werden, wenn beide Mitglieder des Vorstandes damit einverstanden sind. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn beide Mitglieder anwesend sind. Erscheint ein Mitglied nicht, kann es mit einer weiteren Frist von 1 Woche geladen werden. Erscheint es auch dann nicht, entscheidet das anwesende Vorstandsmitglied alleine.
Der Vorstand entscheidet einstimmig. Sollte es zu keiner Einigung kommen, kann eine Mitgliederversammlung einberufen werden.
Ein Vorstandsbeschluß kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.
Angaben zum 1. Vorsitzenden Theo Wenig
geb. 30.11.1937
Bankkaufmann /Wirtschaftsberater
verheiratet seit 1961, 2 erwachsene Töchter
selbständig im In- und Ausland tätig
seit 1965 verschiedene Ehrenämter begleitet:
1965 - 1981 Schatzmeister bei der kgl. priv. Feuerschützengesellschaft Frundsberg in Mindelheim
1963 - 1981 Kirchenvorstand und Kirchenpfleger bei der evangelischen Kirche Mindelheim
1983 bis 1992 1. Vorstand beim Tennis-Sport-Club Dirlewang
Seit 1992 als selbständiger Wirtschaftsberater tätig